Photovoltaik
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SN Solar GmbH
§ 1 Allgemeines
1.1 Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montage, Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen gelten
ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
§ 2 Angebote und Leistungsumfang
2.1 Unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Auf unsere Kostenvoranschläge eingehende
Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den
Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Weicht unsere Bestätigung vom Auftrag des Kunden ab, gilt
sie als geändertes Vertragsangebot.
2.2 ei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann
es unter Umständen zu Abweichungen kommen, die unser Haus nicht zu vertreten hat. Sollte es dem Kunden im
Einzelfall entscheidend auf bestimmte Maßeinheiten -/ angaben ankommen, hat er sich bei dem jeweiligen Ersteller der
Unterlagen über die genauen Maße / Einheiten Kenntnis zu verschaffen.
§ 3 Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns ein Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 4 Lieferzeiten
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder
Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Frist entsprechend. Das gilt nicht, wenn wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
4.1 Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert.
4.2 Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen nachweislich auf Umstände zurückzuführen, die außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, wie nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen bei
uns oder einem Zulieferer, Streik, Mängel an Transportmittel, behördliche Anordnungen, so verlängert sich die Lieferzeit
entsprechend.
4.3 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung unserer Leistungen, als auch sonstige
Schadensersatzansprüche sind, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist, ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eine
gesetzliche Haftung gilt.
4.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Der Kunde hat alles Erforderliche zu tun, damit unsere Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störungen durchgeführt
werden können..
5.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die unmittelbare Baustellenzufahrt sicher begeh- und befahrbar ist. Dies umfasst
die Pflicht sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vor Beginn der Arbeiten
vorliegen.
5.3 Der Kunde gewährleistet uns und den von uns beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit
dies zur Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat die Sache bei Übergabe bzw. Abnahme ordnungsgemäß zu prüfen und etwaige Sachmängel
unverzüglich schriftlich zu rügen.
6.2 Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels sind wir nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
6.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden
ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.4 Im Fall des Vorliegens eines unerheblichen Sachmangels, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von uns gelieferten und eingebauten Gegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2 Wird von uns gelieferte Ware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das
Eigentum an der neuen Sache in dem Anteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware in Verhältnis zum Wert der
neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht.
7.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet,
uns Zugriff für Dritte auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem
Käufer untersagt.
§ 8 Abrechnungsgrundlagen
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Fertigstellung (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls
durch den Kunden) und Rechnungsstellung zu leisten.
8.2 Mit der Auftragsbestätigung vereinbarte abweichende Zahlungsmodalitäten (wie Vorkasse oder Zug um Zug Geschäft)
haben Vorrang.
§ 9 Erfüllungsort
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.
§ 10 Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
10. 1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch berechtigt am Sitz des Käufers
zu klagen.
10. 2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.
10. 3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eines anderen Vertragsbestandteils unwirksam sein oder
seine Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen
Sinn und Zweck der mangelhaften Regelungen am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält.
10. 4 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
SN Solar GmbH